Biozide
Biozidwirkstoffe und Biozidprodukte unterliegen einem komplexen Zulassungsprozess.
Die Gesetzgebung in Europa sieht für Biozide ein zweistufiges Verfahren vor, in dem zunächst die angestrebten Biozidwirkstoffe europaweit genehmigt werden müssen. In einem zweiten Schritt kann die Zulassung von Biozidprodukten – europaweit oder in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten – angestrebt werden, welche nur bereits genehmigte Wirkstoffe enthalten können. Beide Verfahren stellen sehr komplexe Prozesse dar, bei denen spezifische Anwendungsmuster und verschiedene Produktarten (PTs), die regulatorischen Anforderungen und somit den Arbeitsaufwand enorm steigern können. Ferner gelten erteilte Genehmigungen/Zulassungen nur für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 10 Jahre) und müssen vor Ablauf des Genehmigungszeitraums verlängert werden, um sie auf dem Markt zu halten, was meist eine vollständige Neubewertung bedeutet.
Für diesen Grundsatz gelten jedoch Ausnahmen. Wirkstoffe, die unter das Überprüfungsprogramm fallen, und Biozidprodukte, die diese Wirkstoffe enthalten, können bereits in Verkehr gebracht werden, obwohl eine endgültige Entscheidung über eine Wirkstoffgenehmigung noch aussteht.
In den meisten Industrieländern weltweit müssen alle Biozidprodukte in den entsprechenden nationalen Verzeichnissen gelistet sein, bevor sie vertrieben werden dürfen. Für die Handhabung und Anwendung gelten häufig zusätzliche Vorschriften, welche die Registrierung eines Wirkstoffes und/oder Produktes erfordern – ähnlich den Prozessen in der EU.
Es ist eine große Herausforderung, Produkte in dieser streng regulierten Branche auf den Markt zu bringen und sie dort zu halten, da ein hohes Maß an Wissen, Erfahrung und Effizienz erforderlich ist.
Wir sind Ihr Dienstleister für die erfolgreiche Genehmigung von Biozidwirkstoffen sowie die Registrierung/Zulassung von Biozidprodukten oder Biozidproduktfamilien und deren Verlängerungen.
Unsere Leistungen
- Ableitungen regulatorischer Verpflichtungen im Rahmen von europäischer und außereuropäischer Biozid-Gesetzgebung
- Erstellung von Wirkstoff- und Produktdossiers gemäß Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) und weiterer nationaler Regelungen
- Lückenlose Begleitung/Übernahme aller Verfahrensschritte – von Ihrer Produktidee, über initiale Datenlückenanalyse, Dossiererstellung, über die Verteidigung eingereichter Wirkstoff- und Produktdossiers bis zur Genehmigung/Zulassung
- Studieninitiierung und -überwachung zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, physikalischen Gefahren, (Öko)Toxizität, Umweltverhalten und Wirksamkeit in Zusammenarbeit mit geeigneten Prüflaboren (falls notwendig)
- Zulassung von Einzelprodukten, Produktfamilien sowie in-situ-Systemen
- Überprüfungen zur Einhaltung geltender Regeln für behandelte Waren (treatedarticles)