Biozide

Biozid­wirkstoffe und Biozid­produkte unterliegen einem komplexen Zulassungs­prozess.

Die Gesetzgebung in Europa sieht für Biozide ein zweistufiges Verfahren vor, in dem zunächst die angestrebten Biozid­wirkstoffe europaweit genehmigt werden müssen. In einem zweiten Schritt kann die Zulassung von Biozid­produkten – europaweit oder in einzelnen EU-Mitglieds­staaten – angestrebt werden, welche nur bereits genehmigte Wirkstoffe enthalten können. Beide Verfahren stellen sehr komplexe Prozesse dar, bei denen spezifische Anwendungsmuster und verschiedene Produktarten (PTs), die regulatorischen Anforderungen und somit den Arbeitsaufwand enorm steigern können. Ferner gelten erteilte Genehmi­gungen/Zulas­sungen nur für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 10 Jahre) und müssen vor Ablauf des Genehmigungs­zeitraums verlängert werden, um sie auf dem Markt zu halten, was meist eine voll­ständige Neube­wertung bedeutet.

Für diesen Grundsatz gelten jedoch Ausnahmen. Wirkstoffe, die unter das Überprüfungs­programm fallen, und Biozid­produkte, die diese Wirkstoffe enthalten, können bereits in Verkehr gebracht werden, obwohl eine endgültige Entscheidung über eine Wirkstoff­genehmigung noch aussteht.

In den meisten Industrie­ländern weltweit müssen alle Biozid­produkte in den entsprechenden nationalen Verzeichnissen gelistet sein, bevor sie vertrieben werden dürfen. Für die Handhabung und Anwendung gelten häufig zusätzliche Vorschriften, welche die Registrierung eines Wirkstoffes und/oder Produktes erfordern – ähnlich den Prozessen in der EU.

Es ist eine große Herausforderung, Produkte in dieser streng regulierten Branche auf den Markt zu bringen und sie dort zu halten, da ein hohes Maß an Wissen, Erfahrung und Effizienz erforderlich ist.

Wir sind Ihr Dienstleister für die erfolgreiche Genehmigung von Biozid­wirkstoffen sowie die Regis­trierung/Zu­lassung von Biozidprodukten oder Biozid­produkt­familien und deren Verlängerungen.

Unsere Leistungen

  • Ableitungen regulatorischer Verpflich­tungen im Rahmen von europäischer und außer­europäischer Biozid-Gesetz­gebung
  • Erstellung von Wirkstoff- und Produkt­dossiers gemäß Biozid­verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) und weiterer nationaler Regelungen
  • Lückenlose Beglei­tung/Über­nahme aller Verfahrens­schritte – von Ihrer Produktidee, über initiale Daten­lücken­analyse, Dossier­erstellung, über die Verteidigung eingereichter Wirkstoff- und Produkt­dossiers bis zur Genehmi­gung/Zulas­sung
  • Studieninitiierung und -über­wachung zu physikalisch-che­mischen Eigen­schaften, physika­lischen Gefahren, (Öko)Toxizität, Umwelt­verhalten und Wirksam­keit in Zusam­menarbeit mit geeigneten Prüflaboren (falls notwendig)
  • Zulassung von Einzel­produkten, Produkt­familien sowie in-situ-Systemen
  • Überprüfungen zur Einhaltung geltender Regeln für behandelte Waren (treatedarticles)
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