K-OSHA-Änderung in Kraft – Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen zur Einreichung von SDBs in Korea

Am 16. Januar 2021 ist die Anpassung des koreanischen Arbeitsschutzgesetzes (K-OSHA) in Kraft getreten. Das koreanische Arbeitsministerium möchte damit eine bessere Kontrolle über die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) erreichen und hat daher neue Verpflichtungen für Hersteller und Importeure von Chemikalien festgelegt. Neben Anpassungen im Einreichungsprozess von SDBs definiert die K-OSHA-Änderung auch neue Regelungen zur Offenlegung vertraulicher Informationen. Für nicht-koreanische Hersteller, die Chemikalien nach Korea exportieren, wurde außerdem das System des Alleinvertreters (Only Representative, OR) in die Gesetzgebung aufgenommen, sodass dieser die Verantwortung zur Offenlegung und Einreichung der SDBs übernimmt, um vertrauliche Informationen zu schützen. Die OR-Berechtigung unter K-OSHA entspricht der unter K-REACH.

Gerne informieren wir Sie ausführlicher und unterstützen Sie bei der Einhaltung der K-OSHA-Anforderungen. Kontaktieren Sie uns!

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