REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)

Am 1. Juni 2007 trat die EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in Kraft

Die Verordnung reguliert die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Seitdem REACH etabliert wurde, ist es für Unternehmen – die in der EU Chemikalien herstellen, diese importieren oder verwenden – sehr wichtig, ihre strategische Planung zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Alle chemischen Stoffe, die in der EU in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder dorthin eingeführt werden, müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert sein.

Am 31. Mai 2018 endete die dritte und letzte Registrierphase unter REACH, die das kleinste Volumenband (1-100 t/a) erfasst.

REACH kehrt die Beweislast um

Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Risiken, der von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffe, zu identifizieren und das Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt einzuschätzen. Die Maßnahmen beginnen bei der Überprüfung aller Rohstoffe bzw. chemischen Produkte und der Evaluierung der vorhandenen Daten bzw. Datenlücken. Darauf folgt die Einstufung und Kennzeichnung der Produkte sowie die Erstellung entsprechender Sicherheitsdatenblätter. Die Feststellung aller Verwendungen innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette ist ebenso notwendig, um die finale Registrierung der Stoffe bei der ECHA zu realisieren.

Die Registrierung der Stoffe erfordert die Erstellung eines Dossiers im Datenbanksystem IUCLID sowie die Durchführung einer Stoffsicherheitsbeurteilung. Dabei gilt es zunächst zu prüfen, ob auf die Einreichung von Daten aufgrund geringer Toxizität oder fehlender Exposition verzichtet werden kann. Auch die Datenmodellierung (QSAR), das Übertragen von Daten analoger Stoffe (Cross-Reading) und die Entwicklung einer effizienten Registrierstrategie sind Bestandteil des Prozesses.

Gemäß REACH benötigen Nicht-EU-Hersteller für die Durchführung dieses Stoffregistrierungsprozesses einen Alleinvertreter (Only Representative · OR) innerhalb der EU. Diese Funktion übernehmen wir für Sie und tragen damit entscheidend zur erfolgreichen Vermarktung Ihrer Produkte in der EU bei. Weitaus schwieriger gestaltet sich die REACH-Compliance bei einer mehrstufigen Nicht-EU-Lieferkette. In diesem Fall gewährleistet Ihnen unser eigens entwickeltes Chemservice OR-Trustee-System die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen und gleichzeitig die Wahrung Ihrer Betriebsgeheimnisse.

Unsere Leistungen für die Einhaltung von REACH

  • Strategische und technische Beratung
  • Toxikologische Beratung
  • Dossiererstellung
  • Alleinvertretung (OR) für Hersteller aus Nicht-EU-Ländern
  • Gewährleistung der Compliance entlang der Wertschöpfungskette (Chemservice OR-Trustee)
  • Bildung und Koordination von Konsortien
  • Dokumentation und Unterstützung bei administrativen Aufgaben
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