Erfolgreich abgelegte Prüfung der eingeschränkten Sachkunde nach § 11 Abs. 2 der ChemVerbotsV

Wir freuen uns, bekanntgeben zu können, dass zwei unserer Kollegen – Christopher Cohrs, Chemservice GmbH und Simon Hirt, Chemservice S.A., erfolgreich die Prüfung der eingeschränkten Sachkunde nach § 11 Absatz 2 der ChemVerbotsV abgeschlossen haben. Diese Prüfung stellt sicher, dass sie über das notwendige Fachwissen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen verfügen, welche der Chemikalien-Verbotsverordnung unterliegen.

Die Prüfung umfasste umfassende Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften aller in der ChemVerbotsV gelisteten gefährlichen Stoffe und Gemische. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Prüfung war das Verständnis der mit der Verwendung dieser Stoffe verbundenen Gefahren und Risiken. Zusätzlich wurden die Kollegen in den relevanten gesetzlichen Vorschriften geschult, die den sicheren Umgang mit diesen Stoffen regeln.

Wir gratulieren unseren Kollegen zu diesem Erfolg und sind stolz auf ihren Einsatz, die nötige Fachkompetenz zu erwerben, um in diesem Bereich verantwortungsvoll tätig zu sein.

Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Im Business-to-Business-Bereich besteht die Möglichkeit, den Sachkundenachweis durch eine externe sachkundige Person erbringen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Informationen zu erhalten.

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