Acetaldehyd als Aromastoff: Aspekte der Risikobewertung – Dr. Alexander Cartus ist Co-Autor einer Stellungnahme erschienen im Journal of Consumer Protection and Food Safety
Als Mitglied der Arbeitsgruppe „Lebensmittelinhaltsstoffe“ innerhalb der SKLM (Ständige Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln) der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) hat Dr. Alexander Cartus (Chemservice Luxembourg) gemeinsam mit ProfessorInnen sowie VertreterInnen von Behörden und der Industrie eine Stellungnahme zum Thema „Acetaldehyd als Aromastoff“ veröffentlicht.
Der deutschsprachige peer-review-Artikel mit dem vollständigen Titel “Stellungnahme zu Acetaldehyd als Aromastoff: Aspekte der Risikobewertung” ist kürzlich im Journal of Consumer Protection and Food Safety (Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), dem wissenschaftlichen Veröffentlichungsorgan des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), erschienen.
Der Artikel fasst den aktuellen Kenntnisstand zur humanen Risikobewertung von Acetaldehyd in seiner Verwendung als Lebensmittelaromastoff zusammen. Acetaldehyd ist global harmonisiert als Carc. 1B und Muta. 2 eingestuft. Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) stufte Acetaldehyd als möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B) sowie in Verbindung mit der oralen Aufnahme über alkoholhaltige Getränke als humanes Kanzerogen (Gruppe 1) ein. Aufgrund der nicht auszuschließenden gentoxischen und kanzerogenen Wirkungen von oral aufgenommenem Acetaldehyd, vor allem auf direkt exponierte Gewebe, schlussfolgert die SKLM, dass Zweifel an der Sicherheit von Acetaldehyd als Aromastoff bestehen. Vor diesem Hintergrund und aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes empfiehlt die SKLM den gezielten Zusatz von Acetaldehyd zu Lebensmitteln als Aromastoff neu zu beurteilen.
Der open-access-Artikel kann unter folgendem Link abgerufen werden: