Neue Anforderungen für SDBs in Südkorea – Chemservice-Team veröffentlicht Artikel in der Zeitschrift StoffR
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift für Stoffrecht (StoffR 1/2021) enthält einen Artikel von Dieter Drohmann, CEO Chemservice, Jae-Seong Choi, Branch Manager Chemservice Asia, und Sun-Jong Park, Regulatory Affairs Advisor Chemservice Asia, mit dem Titel „Neue Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter in Südkorea“.
Mit dem Inkrafttreten der Präzisierung des K-OSHA-Gesetzes in Südkorea am 16. Januar 2021 stellt das koreanische Arbeitsministerium (MoEL) neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (SDBs) für koreanische Marktakteure. Die wichtigsten Änderungen sind das neu eingeführte Online-System zur Einreichung der SDBs beim MoEL sowie die strengeren Regeln zur Offenlegung vertraulicher Informationen. Die Autoren geben in ihrem Bericht einen Überblick über die neuen Anforderungen, v.a. über die Vorgehensweise der SDB-Erstellung und -Einreichung bei der Behörde. Die neuen Regelungen betreffen auch nicht-koreanische Hersteller/Formulierer, so wurde nun auch unter K-OSHA das System des Alleinvertreters (Only Representative, OR) eingeführt.
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