Neue Fristen für Dossier-Updates unter REACH festgelegt

Die Europäische Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung zum Thema Dossier-Updates unter REACH erlassen, die am 11. Dezember 2020 in Kraft tritt. In der Verordnung Nr. 2020/1435 vom 09. Oktober 2020 wird „unverzüglich“ nun genauer definiert und klare Fristen genannt (zwischen drei und zwölf Monaten), innerhalb derer ein Update zu einem bestehenden REACH-Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden muss.

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zur neuen Durchführungsverordnung und unterstützen Sie mit unserer REACH-Expertise bei der Einhaltung der Fristen.
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