Auswirkungen des Brexits auf Wirkstoff- und Biozidproduktlieferanten

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf britische Hersteller und Lieferanten von Biozid-Wirkstoffen oder -Produkten, da das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unterliegt. Folglich benötigen britische Unternehmen, die weiterhin auf der Liste der von der EU zugelassenen Lieferanten für Wirkstoffe (Artikel 95-Liste) geführt werden wollen, einen in der EU ansässigen Vertreter.

Gerne fungieren wir als Ihr EU-Vertreter und reichen die Informationen in Ihrem Namen bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA ein. Dies sollte laut ECHA vorzugsweise bis zum 31. Oktober 2020 geschehen. Auch bei allen technischen Anforderungen für Zulassungsanträge, Studienüberwachung etc. können wir Sie unterstützen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Informationsschreiben (englisch):

EU-BPR-Vertreter Information (pdf)

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