Eurasia-REACH: Inventarmeldungen noch bis 1. Mai 2020 möglich

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU), bestehend aus Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan, hat 2016 ein neues Chemikaliengesetz verabschiedet, das Ende 2021/Anfang 2022 vollständig in Kraft treten wird. Das sogenannte „Eurasia-REACH“ basiert hauptsächlich auf den russischen Chemikalienvorschriften und zeigt Ähnlichkeiten zu EU-REACH auf.

Gemäß Eurasia-REACH müssen chemische Stoffe, die in der Eurasischen Wirtschaftsunion hergestellt oder dorthin importiert werden, bis zum 1. Mai 2020 im Chemikalieninventar gemeldet werden.

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Unser Experten-Team hat Informationen über die eurasische Chemikaliengesetzgebung zusammengestellt und in Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Artikel beschreiben die Entwicklung der russischen und eurasischen Chemikaliengesetzgebung und skizzieren den Prozess der Inventarmeldungen und Chemikalienregistrierungen, wobei Ähnlichkeiten zu EU-REACH aufgezeigt werden. Außerdem geben die Autoren einen Ausblick auf die zu erwartenden Herausforderungen für die von Eurasia-REACH betroffenen Chemieunternehmen.

Lesen Sie den englischsprachigen Artikel, der in der April-Ausgabe des „SPECIALITY CHEMICALS MAGAZINE“ veröffentlicht wurde, online:

SPECIALITY CHEMICALS MAGAZINE 4/2020

Laden Sie den Artikel als pdf herunter:

Chemical control regulation in the EAEU

Lesen Sie den deutschsprachigen Artikel, der in der April-Ausgabe der Zeitschrift „FARBE UND LACK“ veröffentlicht wurde, online:

FARBE UND LACK 4/2020

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