Seien Sie auf den Brexit vorbereitet

Aufgrund des jüngsten Wahlergebnisses im Vereinigten Königreich scheint die Verabschiedung des Brexit-Deals von Premierminister Johnson nun relativ wahrscheinlich, sodass der Brexit am 31. Januar 2020 (mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020) erfolgen kann.

Die Auswirkungen auf britische Chemieunternehmen und deren Wertschöpfungskette sind enorm, da sie den Zugang zum EU-Markt verlieren, sofern sie ihre REACH-Registrierungen nicht rechtzeitig an ein EU-27-Unternehmen übertragen.

Durch unsere Chemservice-Standorte in Deutschland, Luxemburg und Spanien können wir als Ihr EU-27-Alleinvertreter fungieren und somit garantieren, dass Sie REACH-konform bleiben.

Der Austritt aus der Europäischen Union bedeutet aber auch, dass Chemieunternehmen oder Importeure, die ihre Produkte auf dem britischen Markt verkaufen wollen, in Zukunft über eine zusätzliche Registrierung nach britischem Recht (UK-REACH) verfügen müssen.

Durch unsere Gesellschaft Chemservice UK können wir Sie bei der Einhaltung des britischen Chemikalienrechts (z.B. UK-REACH, UK-BPR, UK-CLP) unterstützen und als Ihr Alleinvertreter im Vereinigten Königreich agieren.

Wir sind darauf vorbereitet, Ihr Unternehmen erfolgreich durch den Brexit zu führen und haben die größten Herausforderungen für Sie zusammengefasst. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen.

Brexit-Herausforderungen (Englisch)

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