Türkische Chemikaliengesetzgebung KKDIK tritt am 23. Dezember 2017 in Kraft
Das türkische Ministerium für Umwelt und Städtebauentwicklung (MoEU) hat seine neue Chemikaliengesetzgebung KKDIK im Amtsblatt Nr. 30105 vom 23. Juni 2017 veröffentlicht. Die neue Gesetzgebung ist stark am EU REACH orientiert und tritt am 23. Dezember 2017 in Kraft.
KKDIK wurde seit Langem erwartet und ersetzt drei bisherige Chemikalienregulierungen. Unternehmen sind nun verpflichtet, Stoffe zu registrieren, die sie in einem Volumenband von mindestens einer Tonne pro Jahr in der Türkei herstellen oder dorthin importieren.
Die Registrierungsfrist wurde auf den 31. Dezember 2023 festgelegt und die Frist für die Voranmeldungen endet am 31. Dezember 2020.
Falls Ihre Geschäftsaktivitäten durch die neue türkische Chemikalienregulierung KKDIK beeinflusst werden, unterstützen wir Sie gerne mit professioneller Regulatory Affairs Beratung!
Dr. Dieter Drohmann, Geschäftsführer CHEMSERVICE, wird auf dem Seminar „Internationales Chemikalienrecht“ zum Thema KKDIK referieren. Veranstaltet wird das Seminar vom Lexxion Verlag am 28. September 2017 in Frankfurt am Main. Weitere Informationen erhalten Sie unter: