Neue Fristen für Dossier-Updates unter REACH festgelegt
Die Europäische Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung zum Thema Dossier-Updates unter REACH erlassen, die am 11. Dezember 2020 in Kraft tritt. In der Verordnung Nr. 2020/1435 vom 09. Oktober 2020 wird „unverzüglich“ nun genauer definiert und klare Fristen genannt (zwischen drei und zwölf Monaten), innerhalb derer ein Update zu einem bestehenden REACH-Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden muss.