Biozide und Pflanzenschutzmittel
Biozidwirkstoffe und Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, unterliegen einem komplexen Zulassungsprozess.
Gleiches gilt für die jeweiligen Produkte, bei denen spezifische Anwendungsmuster und zusätzliche Produktarten den Arbeitsaufwand enorm steigern können.
In den meisten Industrieländern müssen alle Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel in den entsprechenden nationalen Verzeichnissen gelistet sein, bevor sie vertrieben werden dürfen. In der EU kann dieser Vorgang aufgrund weitgreifender Regelungen für Biozidprodukte bereits abgedeckt sein. Für die Handhabung und Anwendung gelten häufig zusätzliche Vorschriften, welche die Registrierung eines Wirkstoffes und/oder Produktes erfordern. Es ist eine große Herausforderung, Produkte in dieser streng regulierten Branche auf den Markt zu bringen und sie dort zu halten, da ein hohes Maß an Wissen, Erfahrung und Effizienz erforderlich ist.
Wir sind Ihr Dienstleister für die Zulassung von Biozidwirkstoffen und -produkten.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Wirkstoff- und Produktdossiers gemäß Biozid-Richtlinie 98/8/EG (BPD), Biozidprodukteverordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) und weiterer nationaler Regelungen
- Zulassung von Produktfamilien und in-situ Systemen
- Zulassungsverfahren für behandelte Ware (treated articles)
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln übernehmen wir gerne für Sie in Kooperation mit unseren Partnern.
Unser Leistungsspektrum
- Erstellung technischer Dossiers gemäß Pflanzenschutz-Richtlinie 91/414/EWG, Pflanzenschutzmittelverordnung (EU) Nr. 545/2011, US-Bundesgesetz für Insektizide, Fungizide und Rodentizide 40 CFR 152 und weiterer nationaler Regelungen
- Datenlückenanalysen
- Prüfungen
- Risikobewertungen
- Studien und deren Zusammenfassungen