Verbots- und Beschränkungslisten

Um den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Chemikalien zu gewährleisten, wurden auf verschiedenen Ebenen Verbots- und Beschränkungslisten etabliert.

Auf europäischer Ebene reguliert die REACH-Verordnung die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen. Zunächst erfolgt die Prüfung, ob ein Stoff die Kriterien als SVHC (Substance of Very High Concern) erfüllt. Wird dies bestätigt, gelangt der Stoff auf die Kandidatenliste für die Aufnahme in den REACH-Anhang XIV (zulassungspflichtige Stoffe). Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die Glieder der Lieferkette über diesen Status informieren.

Die bekannteste Liste neben REACH-Anhang XIV ist REACH-Anhang XVII, der die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse beschränkt.

Die in Deutschland geltende Chemikalienverbotsverordnung sowie die Wassergefährdungsklassen stellen ein Beispiel für Verbots- und Beschränkungslisten im nationalen Kontext dar.

Im globalen Zusammenhang sind die Anforderungen aus den verschiedenen internationalen Vereinbarungen zu nennen. Hierzu gehören die Kyoto- und Montreal Protokolle oder die Übereinkommen von Rotterdam, Stockholm und Basel.

Aber auch auf branchenspezifischer Ebene gibt es Einschränkungen und Verbote für Bestandteile von zugelieferten Rohstoffen. In der Automobilindustrie sind diese z.B. auf der GADSL-Liste einsehbar.

Im weiten Feld der Verbots- und Beschränkungslisten übernehmen wir für Sie die Prüfung von Stoffen bezüglich:

  • SVHC Eigenschaften
  • vorliegender Beschränkungen
  • bestehender Verbote
  • Deklarationsanforderungen
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